Eingliederungshilfe in Berlin beantragen: Gesamtplanverfahren

Das Dokument beschreibt das Gesamtplanverfahren in Berlin – also den Weg, den Menschen mit Behinderungen gehen, wenn sie Unterstützungsleistungen (Eingliederungshilfe) beantragen möchten.
Der Prozess läuft in 8 Schritten ab:

1. Antrag auf Eingliederungshilfe und Beratung
Sie stellen einen formlosen Antrag auf Eingliederungshilfe entweder bei dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (Lageso) oder beim Teilhabefachdienst Ihres Bezirksamts. Hier finden Sie eine Übersicht der Teilhabefachdienste aller Bezirke Berlins. Falls Sie bereits Leistungen in einem Berliner Amt für Soziales/Teilhabefachdienst beziehen, ist es sinnvoll, vorab mit dem zuständigen Amt in Kontakt zu treten und die gewünschte Änderung der Leistungsform mitzuteilen. Dort können Sie sich auch erst einmal beraten lassen, bevor Sie den Antrag stellen. Im weiteren Verlauf wird dann ein umfassender Antrag gestellt. Die Teilhabefachdienste unterstützen auch bei der Antragstellung.
Das Amt prüft, ob es für Ihren Antrag auf Eingliederungshilfe zuständig ist oder ob eine andere Behörde helfen muss. Falls das Amt, an das Sie den Antrag geschickt haben, nicht zuständig ist, wird Ihr Antrag vom Amt an das zuständige Amt geschickt. Sie werden darüber informiert, aber müssen selbst nichts machen. Außerdem wird geschaut, ob Sie selbst etwas zahlen müssen (wenn Sie beispielsweise ein Einkommen oder Vermögen haben), Anspruch auf sogenannte „Leistungen zum Leben“ haben, das ist zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld 2, oder die Hilfe vollständig übernommen wird.
3. Bedarfsermittlung
Hier passieren drei Dinge: Ein Arzt oder Psychologe erstellt ein Gutachten über Ihre Behinderung. Hierzu werden Sie zu einem Gespräch eingeladen. Tip: Lassen Sie sich bei diesem Gespräch von einer Vertrauensperson begleiten! Das gibt Ihnen Sicherheit und die Vertrauensperson kann helfen, Ihren Unterstützungsbedarf angemessen darzustellen. Dann führen Sie ein ausführliches Gespräch mit einem Vertreter des TIB-Instrument (Teilhabeinstrument Berlin), in dem Ihre Wünsche und Ziele besprochen werden. Bei Bedarf kann im Anschluss ein Gespräch (die sogenannte Gesamtplankonferenz) mit mehreren Beteiligten stattfinden. Das sind dann Sie selbst, der Teilhabefachdienst und andere Kostenträger. Dieses Gespräch wird häufig dann angesetzt, wenn mehrere Leistungen in Frage kommen und geklärt werden muss, was von welcher Stelle übernommen wird. Sie müssen diesem Gespräch aber nicht zustimmen. Auch der Teilhabefachdienst muss dem Gespräch nicht zustimmen. Wenn Sie dem Gespräch nicht zustimmen, muss das aber begründet sein. So ein Gespräch mit mehreren Leuten kann zunächst überwältigend wirken. Allerdings dient diese Zusammenkunft einem guten Zweck: Alle Beteiligten arbeiten gemeinsam daran, Ihre Bedarfe vollständig zu erfassen und die passenden Leistungen für Sie zu koordinieren. Die Konferenz ist zu Ihren Gunsten konzipiert – sie soll sicherstellen, dass Ihre Wünsche gehört werden und Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen. Auch hier können Sie wieder eine Vertrauensperson mitnehmen, die Sie unterstützt. Falls keine Gesamtplankonferenz stattfindet, muss ein Leistungserbringer gefunden werden. Der Teilhabefachdienst macht in diesem Fall Vorschläge, Sie als Leistungsberechtigter treffen dann eine Auswahl. Sie können auch selbst einen geeigneten Leistungserbringer vorschlagen.
4. Ziel- und Leistungsplanung
Gemeinsam mit Ihnen, dem Teilhabefachdienst und dem ausgewählten Leistungserbringer wird genau festgelegt, welche Hilfe Sie von welchem Leistungsbringer erhalten und welche Ziele erreicht werden sollen. Auch hier kann eine von Ihnen gewählte Vertrauensperson anwesend sein. Alles wird in ein Formular aufgeschrieben, Sie erhalten eine Kopie. Mit diesem Formulars erstellt der Teilhabefachdienst Ihren Leistungsbescheid.
5. Bewilligung
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, in dem steht, welche Hilfe Sie für welchen Zeitraum erhalten.
6. Widerspruch
Falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, können Sie Widerspruch einlegen. Diesen Widerspruch müssen Sie (nach Wunsch mit Hilfe des Teilhabefachdienstes oder einem Assistenzdienst) begründen.
7. Leistungserbringung
Die bewilligte Hilfe beginnt. Das Amt bezahlt die Rechnungen direkt an den Leistungserbringer. Bei Problemen können Sie sich jederzeit an den Teilhabefachdienst wenden.
8. Auswertung
Am Ende des Bewilligungszeitraums wird gemeinsam geschaut: Hat die Hilfe funktioniert? Wurden die Ziele erreicht? Was muss sich ändern?
⚠️ Wichtig: Du kannst in allen Schritten Vertrauenspersonen hinzuziehen, die dich unterstützen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Das Gesamtplanverfahren ist der gesetzlich vorgeschriebene Prozess (§ 117 SGB IX), über den Menschen mit Behinderungen in Berlin Eingliederungshilfe beantragen. Es stellt sicher, dass Ihr individueller Bedarf erfasst wird und Ihre Wünsche im Mittelpunkt stehen.
Nein. Sowohl Sie als auch der Teilhabefachdienst können das Gespräch ablehnen. Eine Ablehnung muss aber begründet werden. Sie können die Konferenz auch selbst beantragen.
Ja – und das wird ausdrücklich empfohlen! Sie können in allen Schritten des Verfahrens eine Vertrauensperson mitnehmen, die Sie unterstütz
Sie können Widerspruch einlegen. Das müssen Sie begründen – auf Wunsch hilft dabei der Teilhabefachdienst oder ein Assistenzdienst.
Ja. Der Teilhabefachdienst macht Vorschläge, aber Sie treffen die Auswahl. Sie dürfen auch eigene Vorschläge einbringen.
Das wird im Verfahren geprüft. Es hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. In vielen Fällen werden die Leistungen vollständig übernommen. Der Teilhabefachdienst klärt das gemeinsam mit Ihnen.
Ja. Für Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Behinderungen wird das Gesamtplanverfahren nach SGB IX durchgeführt. Bei drohender seelischer Behinderung gelten andere Regelungen (SGB VIII, § 35a).