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Fragen und Antworten

über Persönliche Assistenz

Hier finden Sie eine Liste der der häufigsten Fragen zum Thema Persönliche Assistenz. Speziellere Fragen klären wir  gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Profitieren Sie von unserem Know how und unser über 20-jährigen Praxiserfahrung in der Begleitung und Betreuung behinderter Menschen.

Welche Voraussetzungen müssen bei der persönlichen Assistenz erfüllt sein?

Um die Leistungen einer persönlichen Assistenz erstattet zu bekommen, muss man einen Unterstützungsbedarf von täglich mindestens fünf Stunden haben und nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI pflegebedürftig sein.

Wie wird man persönliche Assistentin oder Assistent?

Persönliche Assistenz ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Praktisch jeder kann in diesem Beruf arbeiten, tatsächlich arbeiten viele Quereinsteiger als Assistent:innen. Man sollte allerdings ein gewisses Organisationstalent haben und über viel Empathie und Einsatzbereitschaft verfügen. Assistenzdienste verlangen die Bereitschaft für Weiterbildungen und eine pflegerische Mindestqualifikation wie zum Beispiel eine Basisqualifikation, die aber auch berufsbegleitend absolviert werden kann. Beim Persönlichen Budget bzw. dem Arbeitgebermodell obliegt die Kontrolle einer pflegerischen Mindestqualifikation bei der oder dem Assistenznehmer:in.

Wer bezahlt die persönliche Assistenz?

Wer als Mensch mit Behinderung nicht in einem Pflegeinstitution oder durch Angehörige versorgt wird oder versorgt werden möchte, kann einen Antrag auf das Persönliche Budget stellen, das von der Pflegekasse, in der Regel in Kooperation mit den Versicherungen gezahlt wird. Mit diesem Barbetrag werden die Assistent:innen entlohnt. Diesen Betrag kann man im Dienstleistungsmodell auch an den Assistenzdienst abtreten, der für die Leistungen und die Verwaltung verantwortlich ist.
Ein Sonderfall ist die Arbeitsassistenz. Hier tritt die Renten-, die Unfallversicherung oder das Jobcenter als Träger auf. Die Gelder kommen aus dem Ausgleichsfond deutscher Unternehmen, die keine oder zu wenige Menschen mit Behinderung beschäftigen.

Wo stelle ich einen Antrag für persönliche Assistenz?

Den Antrag für die Übernahme der Kosten stellt man bei den Integrationsämtern oder bei der zuständigen Kasse oder Rentenkasse. Diese Stellen bieten in der Regel auch kostenlose Beratungen an.

Was verdient man als persönliche Assistentin oder Assistent?

Das Gehalt von Assistentinnen und Assistenten ist vom jeweiligen Arbeitgeber abhängig. Auch für diese Arbeit gilt der Mindestlohn als untere Grenze. Einige Assistenznetzwerke bieten eine Bezahlung, die den Tarifen der Pflegebranche entspricht, inklusive den Zuschlägen für die Arbeit an Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht. Futura Berlin veröffentlicht die aktuellen Bezüge für die Mitarbeiter:innen zum Beispiel hier: {LINK TARIFE}

Welche Aufgaben haben persönliche Assistent:innen?

Ganz allgemein gesprochen sind persönliche Assistent:innen die ausführende Kraft der Assistenznehmer:innen. Alles, was diese aus eigener Kraft oder aufgrund ihrer Behinderung nicht bewerkstelligen können, gehört zum Aufgabengebiet der Assistenz. Es gibt allerdings gewisse Schwerpunkte, die z.B. in der Unterstützung bei der Arbeit, der Bildung und Ausbildung, im Haushalt und in der Freizeit liegen. Nicht im Arbeitsbereich der Assistenz liegen die medizinische Versorgung und in der Regel auch nicht die pädagogische Betreuung. Die Entscheidungsgewalt liegt praktisch immer bei den Assistenznehmer:innen.

Wie sieht das Berufsbild der persönlichen Assistenz aus?

Persönliche Assistent:innen begleiten ihre Klient:innen je nach ihrem Bedarf über mehrere Stunden am Tag oder im Schichtdienst rund um die Uhr. Der Arbeitsort ist dabei in der Regel die Wohnung der oder des Klient:in bzw. der Arbeitsplatz. Zum Berufsbild der persönlichen Assistenz gehören also alle alltäglichen Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Waschen und die Körperpflege aber auch die Hilfe bei der Organisation des Alltags wie der Gang zu Ämtern, Ärzten und die Gestaltung der Freizeit.

Gibt es eine Ausbildung für die persönliche Assistenz?

Leider bis es bislang wenig spezielle Ausbildungswege für persönliche Assistent:innen wie sie es etwa in der Altenpflege gibt. Aber eine pflegerische Ausbildung ist tatsächlich ein großer Vorteil, wenn man sich mit dem Gedanken trägt, hier zu arbeiten. Mit den „Ziemlich besten Assistenten“ hat der Assistenznetzwerk Futura Berlin das erste spezifische Ausbildungsmodell für persönliche Assistenten ins Leben gerufen. Diese Ausbildung sieht ein Kontingent von 200 Stunden vor und ist berufsbegleitend angelegt.

Gibt es persönliche Assistenz auch für eine geistige Behinderung?

Das Modell der persönlichen Assistenz beruht auf einer gewissen eigenverantwortlichen Planung des Alltags, der aktiven Auseinandersetzung mit der Umwelt und der Fähigkeit zur Selbstreflexion der Assistenznehmer:innen. Unter dieser Voraussetzung ist die persönliche Assistenz vornehmlich für Menschen mit einer schweren körperlichen Behinderung gedacht.

Gibt es persönliche Assistenz auch für Blinde?

Sehbehinderte Menschen sind in der Regel durchaus in der Lage, ihren Alltag, den Beruf und ihre Freizeit eigenständig und ohne externe Unterstützung zu gestalten. Aber wenn zu der Sehbehinderung eine weitere schwere Einschränkung hinzukommt, ist es durchaus möglich, dass sie eine persönliche Assistenz bewilligt bekommen.

Begleiten mich persönliche Assistent:innen auch auf Reisen?// Kann ich persönliche Assistent:innen mit in den Urlaub nehmen?

Die Begleitung im Urlaub liegt im Endeffekt ganz im Ermessen der Assistent:innen, schließlich macht die Arbeit im Urlaub praktisch keine Pause. Und es ist immer auch eine Frage des vorhandenen Budgets. Dennoch geben sich viele Assistenzdienste wie zum Beispiel Futura Berlin alle erdenkliche Mühe, auch ein paar Wochen am Strand zu ermöglichen. Ganz ohne das große Engagement der Assistent:innen ist dies jedoch auch bei Futura nicht möglich.

Hilft mir die persönliche Assistenz in der Schule?

Natürlich. Assistent:innen begleiten Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung auch in der Schule. Die pädagogische Verantwortung obliegt dennoch bei den Pädagogen der jeweiligen Institution.

Unterstützt die persönliche Assistenz mich auch im Studium?

Analog zur Schule ist die Bildungsassistenz auch beim Studium an Ihrer Seite. Dadurch wird gewährleistet, dass Sie auch mit einer Behinderung alle Barrieren überwinden können und gleiche Bildungs- und damit auch Karrierechancen haben.

Kann die persönliche Assistenz mir auch im Beruf behilflich sein?

Die sogenannte Arbeitsassistenz hilft Berufstätigen mit einer Behinderung bei der Erfüllung ihrer arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeiten. Die Betonung liegt dabei auf Assistenz, die Arbeit muss ein Arbeitnehmer mit Behinderung schon selbständig absolvieren. Wichtig ist hierbei auch die Zustimmung des Arbeitgebers, denn dieser muss die ständige Anwesenheit eines betriebsfremden Menschen akzeptieren.

Wie findet man eine persönliche Assistenz?

Im Internet findet man zahlreiche Jobbörsen für persönliche Assistent:innen, die eine Anstellung in diesem Bereich suchen. Ganz sicher findet man seine persönlichen Assistent:innen bei einem Assistenznetzwerk. Auch hier kann man in der Regel zwischen verschiedenen Assistent:innen wählen.

Welche Erfahrungen haben andere mit der persönlichen Assistenz gemacht?

Auf den Webseiten von Assistenznetzwerken finden sich in der Regel auch Stimmen der Klient:innen über die Arbeit ihrer Assistent:innen. Was behinderte Menschen im Arbeitgebermodell über ihre Angestellten verraten, ist dagegen schwerer hinauszufinden. Aber es gibt auch auf Social-Media-Kanälen Netzwerke von Menschen mit Behinderung, die sich über die persönliche Assistenz austauschen. Auch das Portal EnableMe bietet sich für Nachfragen an Betroffene an.

Kann man auch als Quereinsteiger in der persönlichen Assistenz arbeiten?

Die Arbeit in der persönlichen Assistenz eignet sich außerordentlich gut, um als Quereinsteiger:in in der Pflegebranche einzusteigen, da man in der Regel keine spezielle Ausbildung dafür absolvieren muss. Dennoch bestehen immer mehr Unternehmen und Assistenznehmer:innen auf einer Basisqualifikation. Bei Futura Berlin kann man diese auch berufsbegleitend absolvieren und daher sofort mit der Arbeit beginnen.

Welche Rechte und Pflichten haben persönliche Assistent:innen?

Assistent:innen haben in der Regel einen ordentlichen Arbeitsvertrag und sind sozialversicherungspflichtig angestellt. Dadurch stehen ihnen regelmäßige freie Tage zu, Urlaub, ein regelmäßiges Gehalt und – ganz wichtig – Weiterbildungsmaßnahmen. Ihre Pflichten sind im Arbeitsvertrag geregelt. Die große Nähe zur/m Assistenznehmer:in und die Arbeit innerhalb der Wohnung erfordert auch eine professionelle Einstellung zu der Tätigkeit, insbesondere was das Verhältnis von Nähe und Distanz angeht.

Habe ich mit einer persönlichen Assistenz noch die volle Selbstbestimmung?

Die persönliche Assistenz ist lediglich das ausführende Organ für die Gestaltung und Organisation des beruflichen und sozialen Lebens. Alle Assistenznehmer:innen besitzen die volle Souveränität und werden im Alltag lediglich von Assistent:innen unterstützt, die nicht dazu befugt sind, die Entscheidungskompetenz ihrer Klient:innen in Frage zu stellen.

Haben persönliche Assistent:innen Recht auf Zuschläge bei Wochenend- oder Nachtarbeit?

Wie alle anderen Menschen, die im Pflegebereich arbeiten, haben Assistent:innen ein Recht für Zuschläge bei Spätdiensten, sowie bei Diensten an Wochenende und gesetzlichen Feiertagen. Die Zuschläge reichen zum Beispiel bei Futura von 20 Prozent bei Samstagsarbeit bis hin zu 135 Prozent bei der Arbeit an Feiertagen.

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