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Eingliederungshilfe in Berlin beantragen: Gesamtplanverfahren

Sind Sie persönlich von einer schwergradigen Behinderung betroffen? Oder sind Sie als Angehöriger für einen Menschen mit einer Behinderung verantwortlich? Fragen Sie sich, ob Sie Anspruch auf Eingliederungshilfe in Berlin haben – und wie diese Ihr Leben konkret erleichtern kann? Dann sind Sie hier richtig! Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen: welche Leistungen Ihnen zustehen, wie Sie einen Antrag einreichen und was Sie tun können, wenn dieser abgelehnt wird. Unsere Informationen entstehen in Zusammenarbeit mit erfahrenen Sozialpädagog:innen und Jurist:innen. Sie werden regelmäßig aktualisiert. (Zuletzt geprüft: April 2026)

Persönliche Assistenz - Freizeitassistenz - Berlin

Was ist Eingliederungshilfe – und wie kann sie mir in meinem Leben helfen?

Wir haben drei Beispiele von Menschen zusammengestellt, die vor einem ähnlichen Problem standen wie Sie. Finden Sie sich in ihren Geschichten wieder?

Mariam, 34 Jahre, lebt mit Multipler Sklerose in Neukölln. Die zunehmende Erschöpfung machte es Mariam immer schwerer, ihren Haushalt zu führen und Termine selbstständig wahrzunehmen. Sie dachte lange, ihr bliebe keine andere Wahl, als irgendwann in eine Einrichtung ziehen zu müssen. Nach einem erneuten Schub dieser tückischen Krankheit musste sie handeln. Mit Erfolg. Heute lebt sie mit Unterstützung durch Persönliche Assistenz in ihrer eigenen Wohnung – finanziert durch die Eingliederungshilfe Berlin.

Tobias, 52 Jahre, Rollstuhlfahrer nach einem Unfall in Lichtenberg. Zu dem Schock, mit Anfang 50 plötzlich im Rollstuhl zu sitzen, kam die Unsicherheit: Wie geht es weiter? Wer kann mir jetzt helfen? Denn eines war ihm klar, er wollte auf keinen Fall ins Heim. Aber wie sollte er jetzt sein Leben organisieren? Er informierte sich über seine Möglichkeiten und erhält über die Eingliederungshilfe nun Unterstützung bei Pflege, Haushalt und Mobilität. So kann Tobias seine Selbstbestimmung bewahren und wohnt weiterhin in seinem Kiez.

Sina, Mutter eines 8-jährigen Sohnes mit Down-Syndrom. Die alleinerziehende Mutter war mit Schule, Therapie für den Sohn und ihrem Alltag komplett überfordert. Dabei wollte sie selbst endlich wieder zurück in ihren Job. Sie beschloss, sich Hilfe zu suchen. Durch die Eingliederungshilfe hat Ihr Sohn nun eine Schulbegleitung an seiner Seite. Dadurch hat Sina wieder Luft zum Atmen. Sie kann wieder halbtags arbeiten und weiß, dass ihr Sohn in dieser Zeit in der Schule gut versorgt ist.
Was diese drei Menschen in Berlin gemeinsam haben: Sie haben Eingliederungshilfe beantragt – und sie wurde in allen drei Fällen bewilligt.

Die einfache Erklärung

Eingliederungshilfe ist eine gesetzliche Leistung nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Sie richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die Unterstützung brauchen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das Ziel ist nicht Versorgung, sondern Selbstbestimmung: Sie sollen dort leben, arbeiten und sich entfalten können, wo und wie Sie es möchten – und eben nicht dort, wo die Betreuung durch Dritte, wie zum Beispiel ihre Angehörigen, am einfachsten zu gewährleisten ist.
In Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) für viele Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig, für Kinder und Jugendliche sind es die Jugendämter in den Bezirken.

Eingliederungshilfe ist eine gesetzliche Leistung nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Sie richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die Unterstützung brauchen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das Ziel ist nicht Versorgung, sondern Selbstbestimmung: Sie sollen dort leben, arbeiten und sich entfalten können, wo und wie Sie es möchten – und eben nicht dort, wo die Betreuung durch Dritte, wie zum Beispiel ihre Angehörigen, am einfachsten zu gewährleisten ist.
In Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) für viele Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig, für Kinder und Jugendliche sind es die Jugendämter in den Bezirken.

Habe ich Anspruch auf Eingliederungshilfe in Berlin?

Viele Menschen verschenken ihren Anspruch, weil sie nicht wissen, dass er ihnen zusteht. Beantworten Sie diese fünf Fragen:

  • Haben Sie eine körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigung – zum Beispiel durch eine Erkrankung, einen Unfall oder eine angeborene Behinderung?
  • Sind Sie dadurch im Alltag erheblich eingeschränkt – beim Wohnen, Arbeiten, in der Schule oder in der Freizeit?
  • Möchten Sie so selbstbestimmt wie möglich leben – möglichst in der eigenen Wohnung statt in einer stationären Einrichtung?
  • Haben Sie Ihren Wohnsitz in Berlin?
  • Sind Sie volljährig – oder handeln Sie als Elternteil oder Sorgeberechtigte:r für ein Kind mit Behinderung?Wenn Sie auf die meisten dieser Fragen mit Ja antworten können, lohnt es sich auf jeden Fall, einen Antrag zu stellen. Der erste Schritt ist in jedem Fall eine kostenlose Beratung – mehr dazu weiter unten.

Wichtig: Die Eingliederungshilfe schaut nicht auf Ihren Pflegegrad. Auch wer keinen Pflegegrad hat oder nur einen Pflegegrad 1 oder 2, kann einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Entscheidend ist nicht die Diagnose selbst. Entscheidend ist nur, wie stark Sie durch Ihre Behinderung und bestehende Barrieren im Alltag eingeschränkt sind.

Eingliederungshilfe ist eine gesetzliche Leistung nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Sie richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die Unterstützung brauchen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das Ziel ist nicht Versorgung, sondern Selbstbestimmung: Sie sollen dort leben, arbeiten und sich entfalten können, wo und wie Sie es möchten – und eben nicht dort, wo die Betreuung durch Dritte, wie zum Beispiel ihre Angehörigen, am einfachsten zu gewährleisten ist.
In Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) für viele Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig, für Kinder und Jugendliche sind es die Jugendämter in den Bezirken.

Welche Leistungen gibt es?

Die Eingliederungshilfe Berlin ist kein fest geschnürtes Paket, sondern ein individuell zusammengestelltes Bündel von Leistungen. Die Hilfe richtet sich nach Ihrem persönlichen Bedarf. Und sie deckt verschiedene Bereiche ihres Lebens ab, die sich natürlich auch überschneiden können. Zum Beispiel:

Zuhause eigenständig leben

Persönliche Assistenz für Pflege, Haushalt und Alltagsorganisation, Unterstützung beim betreuten Einzelwohnen in der eigenen Wohnung, Wohnen in einer Wohngemeinschaft zusammen mit anderen Menschen mit einer Behinderung – für viele ist das der wichtigste Bereich: Die Eingliederungshilfe vermeidet die stationäre Pflege in einem Heim und ermöglicht ein Leben in den eigenen vier Wänden.

Arbeit und Ausbildung

Persönliche Assistenz für Pflege, Haushalt und Alltagsorganisation, Unterstützung beim betreuten Einzelwohnen in der eigenen Wohnung, Wohnen in einer Wohngemeinschaft zusammen mit anderen Menschen mit einer Behinderung – für viele ist das der wichtigste Bereich: Die Eingliederungshilfe vermeidet die stationäre Pflege in einem Heim und ermöglicht ein Leben in den eigenen vier Wänden.

Bildung

Arbeitsassistenz am Arbeitsplatz, damit Sie trotz Behinderung einer Beschäftigung nachgehen können: Das Budget für Arbeit fungiert als Alternative zur Werkstatt. Eine Förderung gibt es auch bei der Beschäftigung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder in Form einer Unterstützung für eine Ausbildung oder berufliche (Neu-) Orientierung.

Freizeit und soziale Teilhabe

Freizeitassistenz für Kino, Sportevents, Treffen mit Freunden, Kulturveranstaltungen und Beschäftigungstagesstätten. Hierunter fällt auch die psychosoziale Betreuung und alles, was dazu beiträgt, weiter am sozialen Leben teilzuhaben, statt lediglich versorgt zu werden.

Mobilität und Kommunikation

Begleitung zu Terminen, Unterstützung im öffentlichen Nahverkehr, dolmetschen in Gebärdensprache, Hilfe bei Behördengängen und Arztgesprächen.
Die Persönliche Assistenz ist dabei eine der flexibelsten und individuellsten Leistungsformen der Eingliederungshilfe Berlin. Sie deckt neben dem häuslichen Alltag auch viele Bereiche von Mobilität, Freizeit, Kommunikation und sozialer Teilhabe ab. Wenn Sie wissen möchten, wie Persönliche Assistenz konkret funktioniert, finden Sie auf unserer Hauptseite alle Informationen dazu.

Schritt für Schritt: So beantragen Sie Eingliederungshilfe in Berlin

Viele Menschen scheitern nicht am Anspruch, sondern am Prozess. Deswegen möchten wir diesen hier so einfach wie möglich erklären.

Schritt 1: Beratung holen – bevor Sie irgendetwas einreichen

Das ist der wichtigste Schritt, und er ist kostenlos. Eine gute Beratung kann den Unterschied zwischen einem bewilligten und einem abgelehnten Antrag ausmachen.
EUTB beim Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben (BZSL)
Gustav-Adolf-Straße 130, 13086 Berlin, Telefon: 030 440 544-24 oder 030 443 248-72
E-Mail: eutb@bzsl.de Sprechzeiten: Mo–Mi 10–16 Uhr, Do 10–17 Uhr.

EUTB steht für die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“. Die Besonderheit: Hier beraten oft Menschen, die selbst Erfahrung mit einer Behinderung und der entsprechenden Unterstützung haben (Peer Counseling). Das macht einen großen Unterschied. Denn diese Menschen kennen Ihr Problem aus der eigenen Perspektive.

LAGeSo Berlin – Teilhabefachdienst Persönliche Assistenz
Turmstraße 21, 10559 Berlin, Telefon: 030 90229-3110 E-Mail: Referat_II_D@lageso.berlin.de

Tipp aus der Praxis: Nutzen Sie auch die Beratung von Assistenzdiensten! Diese haben langjährige Erfahrung mit Anträgen, sie kennen die Berliner Besonderheiten des Verfahrens und ihre Beratung ist in der Regel unverbindlich und kostenlos.

Schritt 2: Antrag auf Eingliederungshilfe in Berlin stellen

Den ersten Antrag können Sie formlos stellen – ein kurzes Schreiben, in dem Sie mitteilen, dass Sie Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen, genügt. Das geht per Post oder per E-Mail an das LAGeSo (Adresse siehe oben). Wenn Sie als Sorgeberechtigte:r für Kinder und Jugendliche handeln, wenden Sie sich an den „Teilhabefachdienst Jugend“ Ihres Bezirksamtes.

Warum das wichtig ist: Der Tag der Antragstellung gilt als Startdatum. Leistungen können frühestens ab diesem Tag bewilligt werden – nicht rückwirkend. Zögern Sie also nicht zu lange!

Anschließend werden Sie aufgefordert, einen umfangreichen Antrag mit allen relevanten Unterlagen einzureichen. Bei diesem Antrag helfen Ihnen Beratungsstellen und Assistenzdienste.

Welche Unterlagen Sie mitschicken sollten:
Personalausweis oder Meldebescheinigung (Kopie); Pflegegutachten oder Pflegegrad-Bescheid, falls vorhanden; Ärztliche Bescheinigungen über Diagnosen; Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden. Einkommensnachweis; eine genaue Beschreibung Ihres persönlichen Alltags und Ihres Unterstützungsbedarfs.
Insider-Tipp: Führen Sie vor dem Antrag ein bis zwei Wochen lang ein Tagebuch Ihres Alltags. Seien Sie dabei sehr pedantisch: Notieren Sie jede Situation, in der Sie Hilfe benötigen oder benötigt hätten – auch bei scheinbar „kleinen“ Dinge wie Kochen, Anziehen oder Einkaufen. Und ganz wichtig: Seien Sie ehrlich mit Ihrer Bedürftigkeit! Viele Menschen unterschätzen ihren tatsächlichen Bedarf. Das rächt sich bei der Begutachtung. Denn wovon die Kostenträger nichts wissen, können sie auch nicht finanzieren.

Schritt 3: Der Termin mit dem Medizinischen Dienst

Ein:e Gutachter:in kommt zu Ihnen nach Hause und schätzt Ihren Unterstützungsbedarf ein. Dieser Termin ist entscheidend für die Höhe der Bewilligung.

Was viele nicht wissen: Holen Sie sich unbedingt eine Begleitperson. Das kann ein:e Angehörige:r, ein:e Freund:in oder eine:e Berater:in sein. Diese Person kann helfen, Ihren tatsächlichen Bedarf realistisch darzustellen – denn in einer fremden Begutachtungssituation neigen viele Menschen dazu, ihre Einschränkungen herunterzuspielen. Denn: Es geht nicht darum, zu zeigen, wie gut Sie sich in ihrem Alltag arrangieren. Es geht darum, was Sie wirklich brauchen. Der oder die Gutachter:in ist dazu verpflichtet, eine realistische Einschätzung Ihres Bedarfs zu ermitteln. Wovon sie oder nicht weiß, weiß auch der Kostenträger nichts.
Bitten Sie außerdem Ihre:n Hausärzt:in oder die behandelnden Ärzt:innen um eine ausführliche schriftliche Stellungnahme. Erklären Sie, dass Sie diese für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst brauchen – das hilft ihnen beim Formulieren.

Schritt 4: Das Gesamtplanverfahren

Nach dem Gutachten findet in Berlin das sogenannte Gesamtplanverfahren statt. In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Träger der Eingliederungshilfe wird Ihr individueller Bedarf festgestellt und ein Gesamtplan erstellt. Sie haben dabei das Recht, eigene Vorstellungen und Ziele einzubringen. Nehmen Sie dieses Recht wahr.

Schritt 5: Bescheid abwarten – und was dann?

Die Bearbeitungszeit in Berlin beträgt in der Regel drei bis sechs Monate. Das ist lang. Aber es gibt Möglichkeiten, hier Druck zu machen:

Bei dringendem Bedarf können Sie eine vorläufige Bewilligung beantragen. Das ermöglicht eine frühere Auszahlung.

Nachfragen ist ausdrücklich erlaubt. Wenn es länger dauert als angekündigt, rufen Sie beim LAGeSo an und fragen Sie nach dem Stand.

Wenn es gar nicht vorwärtsgeht, können Sie beim Sozialgericht Berlin ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren beantragen. Das klingt drastisch, ist aber ein reguläres und wirksames Mittel – und Sie müssen diesen Schritt nicht allein gehen. Unterstützung bieten

  • Erfahrene Assistenzdienste, die das Berliner Sozialrecht gut kennen und häufig Betroffene bei solchen Verfahren begleiten.
  • Die EUTB beim BZSL (Kontakt siehe oben), die kostenlos und unabhängig berät.
  • Der VdK Berlin-Brandenburg, der Mitglieder:innen auch in sozialrechtlichen Auseinandersetzungen unterstützt: vdk.de/berlin-brandenburg
  • Auf Sozialrecht spezialisierte Anwält:innen – zum Beispiel über die Rechtsanwaltskammer Berlin oder den Berliner Anwaltsverein. Für Menschen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen, so dass keine oder nur geringe Kosten für Sie entstehen.

Was kostet die Eingliederungshilfe in Berlin wirklich?

Die gute Nachricht zuerst: Die meisten Menschen zahlen keinen oder nur einen sehr geringen Eigenanteil. Das Bundesteilhabegesetz hat die Einkommens- und Vermögensgrenzen deutlich angehoben.

Das Einkommen wird erst ab bestimmten Freibeträgen angerechnet. Das Vermögen ist bis zu einem Schonbetrag vollständig geschützt. Aktuell liegt dieser bei 71.190 Euro. Das Einkommen Ihres:r Partners:in wird nicht angerechnet – das war früher anders und ist eine wichtige Verbesserung. Die Höhe der Freibeträge wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres angepasst. Wer Grundsicherung bezieht, zahlt grundsätzlich nichts.

Wichtig: Für Leistungen der Eingliederungshilfe gelten deutlich günstigere Regelungen als für die „Hilfe zur Pflege“ (SGB XII). Wenn Sie beide Leistungen beantragen, sollten Sie sich dazu unbedingt beraten lassen.

Eingliederungshilfe ist eine gesetzliche Leistung nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Sie richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die Unterstützung brauchen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das Ziel ist nicht Versorgung, sondern Selbstbestimmung: Sie sollen dort leben, arbeiten und sich entfalten können, wo und wie Sie es möchten – und eben nicht dort, wo die Betreuung durch Dritte, wie zum Beispiel ihre Angehörigen, am einfachsten zu gewährleisten ist.
In Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) für viele Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig, für Kinder und Jugendliche sind es die Jugendämter in den Bezirken.

Eingliederungshilfe und Persönliche Assistenz: Was ist der Zusammenhang?

Die Persönliche Assistenz ist eine der meistgenutzten und individuellsten Leistungsformen innerhalb der Eingliederungshilfe in Berlin. Während die Eingliederungshilfe den gesetzlichen Rahmen bildet, ist die Persönliche Assistenz die konkrete Umsetzung im Alltag: Menschen, die Sie bei Pflege, Haushalt, Arbeit, Freizeit und Mobilität unterstützen – so, wie Sie es möchten.

Wenn Sie wissen möchten, wie Persönliche Assistenz konkret funktioniert, welche Modelle es gibt und wie Sie die richtige Assistenzkraft oder den richtigen Assistenzdienst finden, finden Sie auf unserer Hauptseite alle Informationen dazu.

Die Persönliche Assistenz ist eine der meistgenutzten und individuellsten Leistungsformen innerhalb der Eingliederungshilfe in Berlin. Während die Eingliederungshilfe den gesetzlichen Rahmen bildet, ist die Persönliche Assistenz die konkrete Umsetzung im Alltag: Menschen, die Sie bei Pflege, Haushalt, Arbeit, Freizeit und Mobilität unterstützen – so, wie Sie es möchten.

Wenn Sie wissen möchten, wie Persönliche Assistenz konkret funktioniert, welche Modelle es gibt und wie Sie die richtige Assistenzkraft oder den richtigen Assistenzdienst finden, finden Sie auf unserer Hauptseite alle Informationen dazu.

Häufige Fragen zur Eingliederungshilfe Berlin

Ja, grundsätzlich ist eine Kombination möglich. Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen nach SGB XI (Pflegeversicherung) schließen sich nicht aus, können aber nicht für identische Leistungen gleichzeitig beantragt werden. Eine gute Beratung hilft, die sinnvollste Kombination zu finden.

Die Eingliederungshilfe (SGB IX) zielt auf gesellschaftliche Teilhabe und hat günstigere Einkommens- und Vermögensgrenzen. Die Hilfe zur Pflege (SGB XII) ist eine nachrangige Leistung mit strengeren Regeln. Wenn möglich, sollte immer die Eingliederungshilfe vorrangig beantragt werden.

Der Pflegegrad allein ist kein Ausschlusskriterium. Entscheidend ist der individuelle Teilhabebedarf. Auch mit Pflegegrad 2 kann ein Anspruch auf Eingliederungshilfe bestehen, wenn die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Behinderung erheblich eingeschränkt ist.

Ja – und das ist ausdrücklich erwünscht. Die Eingliederungshilfe will die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen, nicht verhindern. Arbeitsassistenz ist eine eigenständige Leistung innerhalb der Eingliederungshilfe.

Realistisch gesehen drei bis sechs Monate von der Antragstellung bis zum Bescheid. Bei unvollständigen Unterlagen oder komplexem Bedarf kann es länger dauern. Vollständige Unterlagen von Anfang an und proaktive Nachfragen beim LAGeSo können die Bearbeitung deutlich beschleunigen.

Das wird im Verfahren geprüft. Es hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. In vielen Fällen werden die Leistungen vollständig übernommen. Der Teilhabefachdienst klärt das gemeinsam mit Ihnen.

Die Eingliederungshilfe ist keine Einmalbewilligung für immer. Bei veränderten Lebensumständen – vor allem, wenn Ihr Bedarf steigt – können Sie eine Anpassung beantragen. Auch hier empfiehlt sich die Beratung durch einen Assistenzdienst oder die EUTB.

Alle Informationen auf dieser Seite wurden in Zusammenarbeit mit Sozialpädagog:innen und Jurist:innen erstellt und zuletzt im April 2026 geprüft. Bei individuellen Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Beratungsstelle.

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