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„European Accessibility Act“ in nationales Recht umgesetzt

Noch in dieser Legislaturperiode verabschiedete der Bundestag am 20. Mai 2021 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ein weiterer Schritt, mit dem die EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, auch European Accessibility Act (EAA) genannt, in ein nationales Gesetz umgewandelt werden soll. Das tatsächliche Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes steht derweil noch aus.

Übergeordnete Gesetzesziele

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sollen mehrere Ziele erreicht werden. Zum einen soll das allgemeine Verbraucherinteresse gestärkt werden, während das Recht von Menschen mit Behinderung auf gesellschaftliche Teilhabe gefördert wird. Dies soll unter anderem über die barrierefreie Gestaltung diverser technischer Produkte erreicht werden, darunter:

  • Zahlungsterminals und zu diesen gehörige Hardware und Software
  • Geld-, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
  • interaktive Selbstbedienungsterminals
  • E-Book-Lesegeräte
  • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste oder den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden

Im gleichen Zuge sollen auch vielzählige Dienstleistungen künftig barrierefreier gestaltet werden. Beispielsweise Telekommunikationsdienste, Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Zum anderen soll der European Accessibility Act zu einheitlichen Informations- und Herstellungsstandards im europäischen Binnenmarkt beitragen, wodurch mehr Marktchancen für Unternehmen entstehen sollen.

Ausblick für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Die Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sind ab dem 28. Juni 2025 anzuwenden. Davon ausgeschlossen sind Kleinstunternehmen, die weniger als 10 MitarbeiterInnen beschäftigen und einen Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro erwirtschaften. Für VerbraucherInnen steht in Aussicht, dass künftig eine größere Vielfalt an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen zur Auswahl steht. In diesem Zusammenhang ist auch zu erhoffen, dass die breitere Produktvielfalt mit einer Senkung der Anschaffungskosten einhergeht.

Weitere Informationen zu den Hintergründen, Zielen und Maßnahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sind auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu finden:

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheits­anforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG).

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