Barrierefreie Wohnungen und Betreutes Wohnen
Den Alltag selbst gestalten. Die Zügel in der Hand halten. Frei sein. Für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung ist die eigene Wohnung eine wichtige Voraussetzung.
So wünschen sich junge Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen, endlich in die eigenen vier Wände zu ziehen. Ein großer Schritt, der neue Freiheiten mit sich bringt – ebenso wie Aufgaben. Neben den üblichen Herausforderungen der Wohnungssuche stellt sich für viele die Frage nach einem barrierefreien Umfeld.
Sei es in Berlin-Spandau, inmitten der City oder den benachbarten Gegenden: Jede*r hat eine individuelle Vorstellung davon, was das eigene Zuhause bieten soll. Und das nicht nur, was die Lage, Größe und den Stil betrifft, sondern auch die Bauweise und Ausstattung. Dementsprechend unterscheiden sich auch die architektonischen Anforderungen von Person zu Person. In diesem Zusammenhang nimmt die Barrierefreiheit eine entscheidende Rolle bei der Suche ein.
Doch wann gilt eine Immobilie als barrierefrei? Worin liegt der Unterschied zwischen rollstuhlgerechten und behindertengerechten Wohnungen? Welche Vorteile und Leistungen bietet das Betreute Wohnen? Fragen, die wir in diesem Beitrag näher beleuchten.
- Eigenheiten des barrierefreien Bauens
- Rollstuhlgerechte, barrierefreie oder behindertengerechte Wohnung?
- Betreutes Wohnen in Berlin-Spandau
- Einzelwohnen und Wohngemeinschaften
Eigenheiten des barrierefreien Bauens
Das barrierefreie Bauen hat als übergeordnetes Ziel, die umfassende Nutzbarkeit von Immobilien für alle Menschen sicherzustellen. Ob und inwiefern eine Wohnung barrierefrei ist, ist durch die nationale Gesetzgebung nicht einheitlich definiert. Vielmehr kommt es auf die Bestimmungen der Landesbauordnungen an, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Möchte ein Bauträger beispielsweise barrierefreie Immobilien in Berlin-Spandau bauen, können die Richtlinien anders sein als anderorts. Über die Bauordnungen hinaus stellt auch die DIN-Norm 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen: Wohnungen“ einen wichtigen Leitfaden für den Wohnungsbau dar.
Neben „§ 50 Barrierefreies Bauen“ der Bauordnung Berlin gilt in der Hauptstadt unter anderem die „Verordnung über bauliche Anforderungen an barrierefreies Wohnen (Barrierefreies Wohnen Verordnung Berlin)“. Einer der wichtigsten Punkte besteht darin, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohneinheiten eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen. Zudem wird definiert, dass die einzelnen Räumlichkeiten solcher Wohnungen ebenso zugänglich gestaltet werden müssen. Weitere Eckpunkte umfassen die Bewegungsflächen im Hauptzugang, auf dem Grundstück und der Wohnung, die Flur- und Weggestaltung, die Anbringung von Kommunikationsanlagen und Bedienungselementen sowie zahlreiche andere Kriterien.
Schnell wird deutlich, dass der Anforderungskatalog breit gefächert ist. Hierbei ist zu bemerken, dass sich die Vorschriften auf Baumaßnahmen in Wohngebäuden im Bestand und im Neubau beziehen. Bei älteren Gebäuden können dementsprechend andere Merkmale vorzufinden sein als in neuen oder modernisierten. Hinzukommt, dass in der Wohnung selbst entsprechendes Mobiliar notwendig ist, welches den individuellen Erfordernissen gerecht wird – zum Beispiel Aufstehbetten oder höhenverstellbare Arbeitsplatten.
Rollstuhlgerechte, barrierefreie oder behindertengerechte Wohnung?
Häufig werden die Begriffe barrierefreie, rollstuhlgerechte und behindertengerechte Wohnung synonym verwendet. In vielen Fällen möchte man damit ausdrücken, dass eine Immobilie für Menschen mit Behinderungen nutzbar ist. Jedoch gibt es zwischen den Begriffen Unterschiede, die man im täglichen Sprachgebrauch beachten sollte. Zunächst sei erwähnt, dass der Ausdruck „behindertengerechte Wohnung“ zunehmend ungebräuchlich wird.
Stattdessen wird der Begriff „barrierefrei“ verwendet, um die Zugänglichkeit für alle Menschen – ob mit oder ohne Behinderung – zu kommunizieren. Damit ein barrierefreier Wohnraum als „rollstuhlgerecht“ bezeichnet werden kann, muss er zusätzliche Anforderungen erfüllen. Beispielsweise müssen die Türen breiter (mind. 90 cm) und die Bewegungsflächen größer (150 x 150 cm) sein, um eine uneingeschränkte Mobilität für Rollstuhlfahrer zu gewährleisten.
Betreutes Wohnen in Berlin-Spandau
Auch in einer barrierefreien Wohnung sind viele Menschen mit Behinderung auf zusätzliche Unterstützung angewiesen. Das Betreute Wohnen, welches von ambulanten Pflegediensten wie Futura aus Berlin-Spandau angeboten wird, erweist sich hier als flexible Lösung. Ähnlich wie bei der Assistenzhilfe erhalten die Leistungsnehmer*innen Hilfestellungen im Wohnumfeld, die in enger Zusammenarbeit auf den persönlichen Bedarf zugeschnitten werden. Dabei ist es egal, ob man zum ersten Mal eine eigene Wohnung bezieht oder in späteren Lebensabschnitten zusätzlicher Unterstützungsbedarf besteht.
Der größte Vorteil des Betreuten Wohnens liegt darin, dass man ein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung führen kann. Gleichzeitig erhält man nur in den Bereichen Unterstützung, in denen sie notwendig und gewünscht ist. Ob in Berlin-Spandau oder anderen Wohngegenden – das Betreute Wohnen deckt ein großes Spektrum an Leistungen ab: von der Begleitung zu Terminen und Veranstaltungen über hauswirtschaftliche Hilfen bis hin zur Organisation von Freizeitaktivitäten und darüber hinaus.
Einzelwohnen und Wohngemeinschaften
Des Weiteren gibt es im Betreuten Wohnen generell zwei verschiedene Wohnformen – das Einzelwohnen sowie Wohngemeinschaften. Wie der Name schon vermuten lässt, umfasst das Betreute Einzelwohnen die Betreuung in der eigenen Wohnung ohne weitere Mitbewohner. Auf der anderen Seite bieten Betreute Wohngemeinschaften eine weitere Option, um in einer kleinen Gruppe zu leben und sich gegenseitig zu unterstützen. Oftmals sind die WGs bereits rollstuhlgerecht eingerichtet und erfüllen die Kriterien der Barrierefreiheit, so zum Beispiel bei Futura in Berlin-Spandau. Zusammengefasst kann das Betreute Wohnen eine wichtige Hilfestellung sein. Sei es, weil man keine barrierefreie Wohnung findet, zusätzliche Hilfestellungen wünscht oder die freundliche Gesellschaft anderer begrüßt.
Weitere Informationen zu den Leistungen der Futura GmbH im Betreuten Wohnen.