Skip to content

Wissenswertes und News
zum Thema Persönliche Assistenz
in Berlin und anderswo

Hier erhalten Sie weiterführende Informationen, Neuigkeiten und Wissenswertes aus dem Bereich der Persönlichen Assistenz.

Persönliche Assistenz - Freizeitassistenz - Berlin
Persönliches Budget Berlin

Persönliches Budget und der LK 32

In Deutschland ist die Finanzierung der Persönlichen Assistenz über das Persönliche Budget möglich. Assistenzbedürftigen Menschen aus Berlin steht mit dem Leistungskomplex 32 (LK 32) eine weitere Finanzierungsoption zur Verfügung. Doch was genau ist das Persönliche Budget und wem steht es eigentlich zu? Was macht das Berliner Modell des LK 32 anders? Hier erfahren Sie mehr.

Kerngedanke der Persönlichen Assistenz ist das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Dementsprechend ist es Assistenzbedürftigen möglich, auch die Finanzierung dieser Leistung selbst zu regeln. Menschen mit Behinderung haben in Deutschland einen Anspruch auf Assistenzfinanzierung, welche über das trägerübergreifende Persönliche Budget zugesichert wird. Anstelle vorgeschriebener Dienstleistungen erhalten AssistenznehmerInnen mit dem Persönlichen Budget zugriff auf Geldleistungen. Dank dieser Mittel können sie ihre Hilfe eigenständig organisieren und abgelten. So wird das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen auch aus finanzieller Sicht gewürdigt.

Das Persönliche Budget

Menschen mit Behinderung, einer chronischen Krankheit und jene, denen eine Behinderung droht, haben ein Anspruch auf das Persönliche Budget. Als Alternative zu den üblichen Sach- und Dienstleistungen, können die notwendigen Leistungen anhand des Budgets selbst eingekauft werden. Die Höhe des Persönlichen Budgets, welches im Normalfall monatlich ausgezahlt wird, wird im Voraus bei einer Budgetkonferenz festgelegt.

Der Antrag ist freiwillig und kann bei den folgenden Trägern eingereicht werden:

• Krankenkassen
• Pflegekassen
• Rentenversicherungsträger
• Unfallversicherungsträger
• Jugendhilfeträger
• Sozialhilfeträger
• Integrationsamt
• Bundesagentur für Arbeit

Da das Persönliche Budget trägerübergreifend ist, können im Einzelfall mehrere Leistungsträger zuständig sein. Zwischen den Leistungsträgern und Leistungsempfängern wird eine Vereinbarung getroffen. Diese gibt Auskunft darüber, welche Ziele mit dem Persönlichen Budget erreicht werden sollen. Außerdem schafft sie einen Rahmen für den Erfolgsnachweis, welcher von den zuständigen Trägern überprüft wird und von den Leistungsnehmern erbracht werden muss. Oftmals wird das Budget erstmalig für einen Zeitraum von einem Jahr bewilligt, um es nachträglich für die darauffolgenden Leistungsjahre besser anpassen zu können. Die Persönliche Assistenz bietet Leistungen zur Teilhabe, weshalb sie über das Persönliche Budget abgeltbar ist.

Mehr Verantwortung, mehr Risiken

Das Arbeitgebermodell bildet den Grundstein des Persönlichen Budgets. Hier treten Leistungsnehmer in die Rolle des Arbeitgebers und tragen die volle Verantwortung für ihre Hilfe. Assistenten müssen eigenständig gesucht und eingestellt werden, sämtliche Arbeitsrechte müssen eingehalten werden. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand, der auch mit hohen Risiken einhergeht. Ein Beispiel: Meldet sich die betreuende Assistenzkraft krank, muss eigenständig für eine Vertretung gesorgt werden. Dieser Verantwortung sollte man sich bewusst sein, bevor ein Auftrag auf Persönliches Budget gestellt wird.

Der Leistungskomplex 32

Das Persönliche Budget gilt für alle Bundesländer übergreifend. In Berlin gibt es seit 1996 ein zusätzliches Vergütungssystem, welches unter dem Leistungskomplex 32 gebündelt wird. Hierbei handelt es sich um eine Vergütungsvereinbarung über die Erbringung von Leistungen der Haushilfe und Hauspflege für Träger der Sozialhilfe, die zwischen den Dachorganisationen der ambulanten Pflegedienste und dem Land Berlin getroffen wurde. Bestandteil dieser Vereinbarung ist der Leistungskomplex 32. Pflegeleistungen innerhalb des Leistungskomplexes 32, zu dem die Persönliche Assistenz zählt, können hier über die Pflegekassen und Sozialämter abgegolten werden.

Der LK 32 ist für all diejenigen bestimmt, die einen erhöhten Pflegebedarf von mehr als fünf Stunden täglich aufweisen und eine Pflegedürftigkeit nach SGB XI vorliegt. Statt der Einzelleistungen werden alle Pflegetätigkeiten innerhalb eines – mit dem Kostenträger abgestimmten – Kontingents stündlich abgerechnet.

Während beim Persönlichen Budget die AssistenznehmerInnen der direkte Arbeitgeber sind, ist es beim LK 32 die zuständige Assistenzorganisation. Ein Modell, das auch als indirektes Arbeitgebermodell bekannt ist. Gegenüber dem Persönlichen Budget gibt es keine Nachteile, im Gegenteil. Das Berliner Modell entlastet die Hilfebedürftigen sogar. Die Selbstbestimmtheit bleibt im Rahmen der Persönlichen Assistenz vollends erhalten, wobei Verwaltungsaufgaben und Arbeitgeberrisiken abgetreten werden. Die Assistenzkraft wird weiterhin eigenständig ausgesucht und eingearbeitet. Um die fristgerechte Bezahlung, Krankenvertretungen und weitere organisatorische Aufgaben muss sich nicht gekümmert werden. Diese Aufgaben werden von der Assistenzorganisation übernommen. So wird AssistenznehmerInnen zusätzliche Zeit eingeräumt, um sich auf das Wesentliche zu fokussieren.

An den Anfang scrollen