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Wissenswertes und News
zum Thema Persönliche Assistenz
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Persönliche Assistenz - Freizeitassistenz - Berlin

Coronavirus: Behördliche Empfehlungen für Pflegedienste

Der Coronavirus stellt Pflegedienste vor neue Herausforderungen. Sowohl was die Betreuung ihrer Klient*innen, aber auch die interne Organisation und Planung betrifft. Im Vordergrund steht der umfassende Schutz sämtlicher Beteiligten, um die Infektionsgefahr zu senken und die notwendigen Leistungen weiterhin erbringen zu können.

Während jeder Pflegedienst eigene Vorsorgemaßnahmen trifft und umsetzt, hat die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (Abteilung Pflege) einen Leitfaden mit Handlungsempfehlungen bezüglich des Umgangs mit dem Coronavirus veröffentlicht. Dieser Leitfaden enthält wichtige Kontaktdaten, wird regelmäßig aktualisiert und kann auf der behördlichen Website eingesehen werden. Aufgrund der wichtigen Bedeutung dieser Handlungsempfehlungen möchten wir sie auch an dieser Stelle zusammenfassen.

Symptomatik und Organisation

Es kann bis zu 14 Tage dauern, bis sich die ersten Symptome einer Erkrankung zeigen. Darunter fallen Husten, Kopfschmerzen, Fieber, Müdigkeit sowie anhaltende Kurzatmigkeit, welche auf einen schweren Fall hinweisen. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich über Tröpfchen, wobei laut RKI auch eine Kontaktübertragung möglich sein soll.

Um auf sämtlichen Ebenen auf einen Erkrankungsfall vorbereitet zu sein, kommt es auch auf die vorsorgliche Organisation innerhalb des Pflegedienstes an. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Verantwortliche für die Gesamtverantwortung der Einrichtung sowie die Kommunikation benannt werden sollen. Gleichzeitig sollte auch der Tätigkeitsbereich der Hygienebeauftragten definiert werden.

Im Hinblick auf das Mitarbeitermanagement gilt es, die Personaldaten zu aktualisieren und einen Plan zur Abdeckung von Personalmehrbedarf zu erstellen. Gleichzeitig sollte festgestellt werden, ob es innerhalb des Personals Ausschlusskriterien wie Vorerkrankungen gibt, um Risikogruppen bestmöglich zu schützen.

Eine Schulung über die Erkrankung durch die Hygienebeauftragten oder Externe ist ratsam, während zusätzliche Hygienemaßnahmen für den Erkrankungsfall festgelegt werden sollten. Hier ist es wichtig, dass die Lagerbestände auf Vollständigkeit oder notwendige Neuanschaffungen überprüft werden.

Prüfung und Aktualisierung des Impfschutzes

Während es derzeit noch keinen Impfschutz gegen den Coronavirus gibt, können schwere Krankheitsverläufe durch anderweitige Impfungen vermieden werden. Von der Ständigen Impfkommision (STIKO) wird diesbezüglich – vor allem für Risikogruppen – zu einer Impfung gegen Pneumokokken und Pertussis geraten. Die Entscheidung sollte letztlich durch die behandelnden Ärzte sowie die Klient*innen getroffen werden, wobei Informationsblätter und Aushänge zur Impfauskunft bereitgestellt werden sollen.

Präventionsmaßnahmen in stationären Einrichtungen

Genau wie in allen anderen Lebensbereichen auch, sollten Veranstaltungen in stationären Pflegeeinrichtungen unter Miteinbeziehung von Externen nicht stattfinden. Generell sind Versammlungen auch intern zu vermeiden. Die Besuche sollten auf ein Minimum reduziert werden und sind wie folgt eingeschränkt: Jede*r Bewohner*in darf nur eine Person über 16 Jahren am Tag für eine Stunde empfangen. Der / die Besucher*in muss gesund sein und über die Hygienemaßnahmen aufgeklärt werden.

Weiterhin sollten die Besuche dokumentiert werden und Besuchszeiten eingerichtet werden, um die bestmögliche Koordination gewährleisten zu können. Obwohl gesunde Bewohner*innen die Einrichtung verlassen können, sollten sie über die Infektionsrisiken informiert werden. Der Gesundheitszustand des Personals sowie der Bewohner*innen ist mit besonderer Sorgfalt zu beobachten. Hygieneartikel wie Desinfektionsmittel sollten in ausreichendem Maße bereitgestellt werden.

Empfehlungen für den Erkrankungsfall

Wenn Klient*innen Symptome aufweisen, müssen sie von ihrem Umfeld bestmöglich isoliert werden. Die Pflegenden müssen ihre Vorgesetzten informieren, um den vorgesehenen Pandemieplan in Kraft zu setzen. Besonders wichtig ist auch die Information des Personals sowie der anderen Bewohner*innen, sofern es sich um eine stationäre Einrichtung handelt.

Weiterhin muss Rücksprache mit den behandelnden Ärzten gehalten werden und eine Beschreibung der Symptomatik weitergegeben werden. Auch das Gesundheitsamt ist zu kontaktieren. Bis das endgültige Ergebnis aus der Diagnostik vorliegt, ist die Isolation einzuhalten.

Die Betreuer*innen müssen im Erkrankungsfall eine entsprechende Schutzausrüstung tragen, um das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren. Die Kontakte der oder des Erkrankten sollten zurückverfolgt, dokumentiert und benachrichtigt werden. Sofern ein bestätigter COVID-19-Fall vorliegt, bietet die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung folgende PDFs zur Information als Download an:

Für weitere Informationen rund um Prävention und Handlungsempfehlungen im Erkrankungsfall hat der MDK Berlin-Brandenburg eine Anlaufstelle für Pflegeeinrichtungen eingerichtet. Hier können sich Pfleger*innen und Arbeitgeber in der Pflege zusätzliche Auskünfte zu ihrem individuellen Anliegen einholen.

Beratungshotline des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg

  • Telefon: 030 202023-6000 (Mo-Fr 8-18 Uhr, Sa 10-15 Uhr)
  • Mail: corona-in-der-pflege(a)mdk-bb.de
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