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Wissenswertes und News
zum Thema Persönliche Assistenz
in Berlin und anderswo

Hier erhalten Sie weiterführende Informationen, Neuigkeiten und Wissenswertes aus dem Bereich der Persönlichen Assistenz.

Persönliche Assistenz - Freizeitassistenz - Berlin
Arbeitsassistenz

EUTB: Beratungsangebot rund um Teilhabe, Assistenzpflege & Co.

Für Menschen mit Behinderung eröffnet sich in Deutschland eine Bandbreite an verschiedenen Rehabilitations- und Teilhabeleistungen, darunter auch die Assistenzpflege. Damit die verfügbaren Hilfemöglichkeiten optimal genutzt werden können, ist es umso wichtiger, sich die notwendigen Auskünfte einzuholen. Im Zuge des Bundesteilhabegesetzes unterstützt der Gesetzgeber in Zusammenarbeit mit unabhängigen Beratungsstellen sowohl Leistungsbedürftige als auch deren Angehörige noch besser bei der Informationsbeschaffung.

Ende 2016 wurde das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – in Kurzform als Bundesteilhabegesetz bekannt – verabschiedet. Dabei handelt es sich um eine mehrstufige Reform, welche die Unterstützung zur gleichberechtigten Teilhabe für Menschen mit Behinderung neu gliedern und verbessern soll. Detaillierte Auskünfte zu den neuen Regelungen sowie den einzelnen Reformstufen des BTHGs können Sie in unserem Beitrag „Die wichtigsten Informationen zum Bundesteilhabegesetz“ finden.

Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Eines der übergeordneten Reformziele ist die verstärkte Förderung der Selbstbestimmung, welche auch die Hilfe zur Selbsthilfe miteinschließt. Aus dieser Zielsetzung ist die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung hervorgegangen, welche im Paragrafen 32 des Sozialgesetzbuchs 9 gesetzlich fest verankert wurde.

§ 32 SGB IX Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

„(1) Zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung als niedrigschwelliges Angebot, das bereits im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen zur Verfügung steht. Dieses Angebot besteht neben dem Anspruch auf Beratung durch die Rehabilitationsträger.“

Mit der Zeit hat sich ein Netzwerk von über 500 ergänzenden und unabhängigen Beratungsstellen entwickelt, welches seit Anfang 2018 allen Informationssuchenden zur Verfügung steht. Ergänzend, weil die Leistung zusätzlich zu den bereits bestehenden Beratungsangeboten implementiert wurde. Unabhängig, weil das Interesse der LeistungsnehmerInnen im Vordergrund steht – und nicht etwas das von Dritten, wie den gesetzlichen Krankenkassen oder Leistungserbringern. Während die EUTB durch den Bund finanziert wird, erfolgt die kostenlose Beratung grundsätzlich nach dem Prinzip des Peer Counselings. Bedeutet, dass die Konsultation von Personen durchgeführt wird, die Erfahrung mit einer ähnlichen oder sogar der gleichen Lebenssituation haben.

Erste Schritte zum Beratungsangebot

Um eine Anlaufstation in der unmittelbaren Nähe zu finden, kann man sich anhand des Online-Angebots der EUTB einen ersten Überblick verschaffen. Hier kann die Suche nach individuell einstellbaren Angaben verfeinert werden, darunter der Wohnort sowie spezielle Beratungsschwerpunkte. Gleichzeitig kann zwischen unterschiedlichen Teilhabebeeinträchtigungen gewählt werden, um das passende Beratungsangebot sowie den richtigen Ansprechpartner für die eigenen Bedürfnisse zu finden:

  • Körperliche Beeinträchtigungen
  • Sprach- oder Sprechstörungen
  • Psychische Beeinträchtigungen
  • Lernbehinderung
  • Blindheit und Sehbehinderungen
  • Gehörlosigkeit, Taubheit, Schwerhörigkeit
  • Kognitive Beeinträchtigungen
  • Mehrfache Beeinträchtigungen

Die ergänzende unabhängige Beratung stellt eine gute Grundlage dar, um mehr über die verschiedenen Rehabilitations- und Teilhabemöglichkeiten zu erfahren. Gerade wenn es um die Persönliche Assistenz geht, eröffnet sich eine vielfältige Bandbreite an Optionen, sich weiterführende Informationen einzuholen. Eine davon sind Pflegedienstleister für Assistenzpflege wie die Futura GmbH in Berlin, die Interessenten rund um das Leistungsspektrum, die Beantragung, die Organisierung und weitere Teilbereiche beraten. Nicht zuletzt bleiben die staatlichen Rehabilitationsträger – auch nach Einführung der EUTB – weiterhin auskunftsreiche Anlaufstellen, welche über die persönlichen und sozialrechtlichen Hilfemöglichkeiten informieren.

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